Reglement

Bestandteile dieses Kartrennen-Regements können nur in Übereinstimmung mit der Rennleitung und den für die Kartrennen mitverantwortlichen Kartbahnbetreibern geändert oder gestrichen werden.

  • ANMELDUNG
    Die Anmeldung erfolgt über die in der Ausschreibung angegebene Anmeldemöglichkeit. Eine Anmeldung garantiert keine Teilnahme.
    – Die Teilnahme wird durch den Organisator bestätigt oder abgelehnt
    – Mindestalter: 8 Jahre
    – Mindestgrösse: 135 cm
    – Bei einigen Kartbahnen bestehen für Kinder/Jugendliche besondere Regeln, damit die Erwachsenen-Karts benutzt werden können. Es liegt in der Verantwortung der Teilnehmer, dass sie auf den betreffenden Kartbahnen fahrberechtigt sind.

 

  • STARTGELD
    Je nach Veranstaltung und Kartbahn kann sich das Startgeld unterscheiden. Die Höhe des Startgeldes kann der jeweiligen Veranstaltungs-Ausschreibung entnommen werden. Bezahlt wird jeweils beim Eintreffen direkt an der Kartbahnkasse.

 

  • MEISTERSCHAFTS-TEILNAHME
    Grundsätzlich kann jeder Teilnehmer und jede Teilnehmerin Punkte für die Meisterschaftswertungen einfahren. Es besteht, um in die Jahreswertung aufgenommen zu werden, keine Teilnahmepflicht an weiteren Kartrennen.

 

  • KATEGORIEN
    ROOKIE-KID (bis 14 Jahre)
    ROOKIE-BIG (ab 15 Jahre)
    JUNIOR-ACADEMY
    JUNIOR-ELITE (bis 16 Jahre)
    MASTERS-LEICHT
    MASTERS-SCHWER
    SKL TEAMTROPHY (Team Rennen)Mindestanzahl Teilnehmer pro Kategorie für gesondertes Rennen und Auszeichnung (Pokale): 6
    Sind weniger als die Mindestanzahl Teilnehmer gemeldet, können Kategorien je nach Austragungs-Kartbahn zusammengelegt und gemeinsam gewertet werden. Falls, dank anderer Rennen bei der die geforderte Mindestanzahl Teilnehmer wird, eine gesonderte Gesamtwertung geführt werden kann, fliessen die Ergebnisse der einzelnen Kategorien gesondert in die Gesamtwertung ein.

 

  • WERTUNGEN/DISZIPLINEN
    Gesamtwertung pro Kategorie
    Um für die Gesamtwertung preisberechtigt zu sein, muss jeder Teilnehmer mindestens 4 Rennen auf 3 verschiedenen Kartbahnen absolviert haben. Teilnehmer, die diese Kriterien nicht erfüllen, erhalten zwar die Punkte, die ihrem Rang entsprechen, werden aber als Gastfahrer in der Gesamtwertung aufgeführt. Die dahinter liegenden Fahrer rücken in den Rennen, bei denen Gastfahrer vor ihnen ins Ziel kamen, entsprechend nach.

 

  • SELEKTION EUROPEAN KARTING FINALS
    Die besten Fahrer der Gesamtwertungen (Kategorien JUNIOR-ELITE, MASTERS-LEICHT, MASTERS-SCHWER und TEAM) werden für die European Karting Finals direkt qualifiziert. Die genaue Anzahl direkt Qualifizierter wird im Laufe der Saison definiert. Weitere Fahrer, auch aus den weiteren Kategorien, können für ein PlayOff-Rennen selektioniert werden. Über dieses EKF-PlayOff-Rennen werden weitere Startplätze für die EUROPEAN KARTING FINALS vergeben. Teilnehmer, die weniger als 4 Rennen auf 3 verschiedenen Bahnen absolviert haben, können sich nicht über die SKL für die EUROPEAN KARTING FINALS qualifizieren.

 

  • MEISTERSCHAFTSKLASSEMENT
    Der Punkteschlüssel für die Gesamtwertung ist in der entsprechenden Rubrik einsehbar.

 

  • KLEIDUNG/FAHRERAUSRÜSTUNG
    Pflicht: Helm und geschlossenes Schuhwerk
    Empfohlen: Handschuhe und Fahreranzug/Rennkombi
    Verboten: Schal, offene Kleidung, Kleidung mit Bändeln.
    ACHTUNG: Es gelten zusätzlich immer auch die jeweiligen Ausrüstungsregeln der betreffenden Kartbahnen einzuhalten! Diese können von den Swiss-Karting-League Regeln abweichen.
    Auf allen Kartbahnen können Helme kostenlos ausgeliehen werden, jedoch kostet eine dazu benötigte Sturmhaube (sofern man keine Eigene besitzt) in der Regel eine minimale Gebühr. Einige Kartbahnen bieten auch Overalls zum ausleihen an.

 

  • KARTS
    Die Karts sowie Betriebsmittel und Verschleißteile werden gestellt. Die Kartbahn-Betreiber sind so weit wie möglich bemüht, den Fahrern gleiche Wettbewerbsbedingungen zu garantieren. Die Karts sowie Komponenten wie Motor, Reifen etc. sind jeweils vom gleichen Modell/Fabrikat.
    Die Verwendung mitgebrachter oder eigener Teile, Betriebsmittel oder Schmierstoffe ist untersagt. Jegliche Arbeiten am Kart sind strengstens verboten, dies schließt Einstellungsarbeiten und Abstimmung ein. Alle Arbeiten am Kart dürfen nur vom Kartbahn-Personal durchgeführt werden.
    Reifen dürfen weder chemisch, thermisch oder mechanisch bearbeitet werden. Der Luftdruck wird von der Rennleitung festgelegt und vom Personal eingestellt. Eine Kontrolle ist nur durch das Personal zulässig.
    Ausschließlich das eingeteilte Streckenpersonal startet die Motoren.

 

  • GEWICHTSAUSGLEICH
    Information und Reglement sind auf der Informationsseite “GEWICHTSAUSGLEICH” nachzulesen.

 

  • KARTZUTEILUNG
    Die Kartzuteilung kann durch das Ziehen von Losen oder durch Zufallsgenerator des Kartbahnsystems erfolgen.
    Der Bahnbetreiber bestimmt die maximale Anzahl der Karts auf der Strecke. Ist die Teilnehmerzahl größer, werden mehrere Läufe gefahren oder die Teilnehmerzahl wird beschränkt.

 

  • VERANSTALTUNGSABBRUCH
    Falls es die Umstände erforderlich machen, kann der Veranstalter den Wettbewerb vorzeitig abbrechen.

 

  • BOXENGASSE UND STRECKE (wird auf jeder Bahn festgelegt)
    Das Betreten der Strecke ist grundsätzlich nur Rennleitung und Streckenpersonal gestattet. Das gilt auch bei Unfall, Neutralisierung des Rennens und Rennabbruch.
    Während der Wertungsläufe dürfen sich nur Rennleitung und Streckenpersonal in der Boxengasse aufhalten. Alle anderen Personen müssen sich im Zuschauerbereich aufhalten. Verstöße können mit der Disqualifikation des Teilnehmers geahndet werden. Für das Teamrennen (SKL-Teamtrophy) gilt hierzu die Sonderregel, dass sich während dem Fahrer- und Kartwechsel maximal 3 Personen des betreffenden Teams in der Boxengasse befinden dürfen. (Fahrer 1, Fahrer 2, Helfer)

 

  • ZEITNAHME UND WERTUNG
    Die Zeitnahme und Rundenzählung erfolgt Computergestützt. Bei einer technischen Störung / Ausfall der Zeitmessung kann das Rennen neutralisiert, unterbrochen oder abgebrochen werden. Es gilt der zuletzt korrekt erfasste Zwischenstand. Werden 2/3 der geplanten Gesamtdistanz absolviert, gehen Ergebnisse von abgebrochenen Rennen in die Wertung ein.

 

  • RENNLEITUNG
    Entscheidungen der Rennleitung sind endgültig und nicht anfechtbar.
    Bei Verstößen gegen die Regeln oder die Fahrdisziplin kann die Rennleitung den Teilnehmer vom Wettbewerb ausschließen. Die Rennleitung behält sich das Recht vor, überforderte oder Teilnehmer mit augenscheinlich gesundheitlichen Problemen aus dem Wettbewerb zu nehmen. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung des Nenngeldes.
    Etwaige Regelverstöße sind der Rennleitung grundsätzlich nur schriftlich zu melden. Ebenso können unfaire Fahrweisen anderer Teilnehmer schriftlich mitgeteilt werden. Nachträglich werden zwar keine Strafen ausgesprochen, aber die Informationen werden gesammelt und ggf. im Wiederholungsfalle verwendet.

 

  • TECHNISCHER DEFEKT
    Ein liegengebliebenes Kart wird nur vom eingeteilten Personal nach Anweisung der Rennleitung geborgen. Die Rennleitung entscheidet über die Freigabe eines Ersatzkarts. Bei Ersatzkart wird an Ort und Stelle das Kart gewechselt.
    Nach Rennstart auch bei Technischem Defekt kein Neustart.

 

  • FLAGGEN UND LICHTSIGNALE
    Es gelten die Bestimmungen der jeweiligen Kartbahnen

 

  • ZEITSTRAFEN
    • Rempeln / Abdrängen ohne Platzgewinn: STOP & GO
    • Rempeln / Abdrängen mit Platzgewinn: 30 Sek.
    • Unangemessenes Verhalten gegenüber der Rennleitung / anderer Rennteilnehmer: 30 Sek.
    • Überfahren der Haltelinie: STOP & GO
    • Störung des Rennablaufs durch groben Unfug: 120 Sek.
    • Unsachgemäßer Umgang mit Bahnequipment: 30 Sek.

 

  • AUSSCHLUSS
    Fahrer, Begleitpersonen oder Teams, die sich während der Veranstaltung gegenüber dem Bahnpersonal, der Rennleitung oder anderen Teams grob unsportlich verhalten, können vom Wettbewerb ausgeschlossen werden. Falls es die Umstände erforderlich machen, kann der Veranstalter eine Sperre für das nächste Rennen aussprechen oder den Wettbewerb vorzeitig abbrechen.

 

  • FOTO, FILM, BILDRECHTE
    Den Teilnehmern, Betreuern und Zuschauern ist bekannt, dass während der Veranstaltung Foto-, Film- und Tonaufnahmen zur Publikation gemacht werden. Mit der Abgabe der Nennung, Betreten des Veranstaltungsgeländes und dem Besuch der Veranstaltung erklären diese die Einwilligung und die der begleitenden minderjährigen Kinder dazu, dass die im Rahmen der Veranstaltung gemachten Foto-, Film- und Tonaufnahmen ohne zeitliche und räumliche Beschränkung vervielfältigen und in allen Medien in analoger und digitaler Form veröffentlicht werden dürfen. Die Einwilligung erfolgt ausdrücklich unter Verzicht auf einen Vergütungsanspruch.

 

  • VERANSTALTUNGSABBRUCH
    Kann die Veranstaltung wegen höherer Gewalt, bahnbetrieblicher oder behördlicher Anordnung nicht oder nur teilweise durchgeführt werden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes.

 

  • HAFTUNGSAUSSCHLUSS
    Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer fährt auf eigene Gefahr und Verantwortung bei der Swiss Karting League mit. Die Organisation der Swiss Karting League lehnt jegliche Haftung bei Unfällen und insbesondere bei Personenverletzungen und Sachschäden ab. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bescheinigen mit Ihrer Unterschrift, bezüglich der Eigenhaftung informiert zu sein und bestätigen, in keiner Weise irgendwelche Forderungen oder Schuldzuweisungen gegenüber der Organisation Swiss Karting League geltend zu machen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind für genügenden Versicherungsschutz (Unfall-/Haftpflichtversicherung etc.) selbst besorgt und verantwortlich. Ebenfalls werden die vorgenannten Regelungen sowie die Anordnungen der Veranstaltungsleitung akzeptiert. Eine Wegbedingung dieser Regelungen führt zum sofortigen Ausschluss.

 

  • Über die Auslegung der Reglementsbestimmungen entscheidet der Veranstalter. Änderungen des Veranstalters bleiben vorbehalten. Der Gerichtsstand ist Interlaken.

10.April 2019