Gewichtsausgleich

14 – Pro Kategorie kann, sofern bei der jeweiligen Kartbahn technisch möglich, ein Gewichtsausgleich bestimmt werden. Eine 100%ig faire Gewichtsausgleichslösung wird es aber niemals geben können, denn es gilt dabei zu beachten, dass zwar ohne Gewichtsausgleich die schwereren Fahrer benachteiligt sind, bei 100%igem Gewichtsausgleich jedoch die leichten Fahrer, die teilweise mit deutlich weniger Eigengewicht, einen deutlich schwereren Kart steuern und sich auf ein anderes Fahrverhalten einstellen müssen. Auf Bahnen, bei denen kein Gewichtsausgleich möglich ist, kommt ein gesondertes Wertungsregelement zum Einsatz.

14.1 – Als Standart gilt folgende Gewichtsausgleichsregel:

  • Rookies: Zielgewicht wird vor dem Rennen bekannt gegeben
  • Junioren: Zielgewicht wird vor dem Rennen bekannt gegeben
  • MASTERS-leicht: ca. 80 Kg. (kann sich je nach Renntag ändern)
  • MASTERS-schwer: ca. 95 Kg. (kann sich je nach Renntag ändern)
  • Team: 2er Team: 150 Kg, 3er Team: 225 Kg, 6er Team: 450 Kg. (Totalgewicht pro Team)

14.2 – Die Rennleitung bestimmt das Zuladegewicht. Die Gewichtsausgleichregel kann von der Rennleitung ohne Ankündigung verändert werden.

14.3 – Jeder Teilnehmer muss sich vor dem jeweiligen Rennen über sein zugeteiltes Zuladegewicht bei der Rennleitung informieren.

14.4 – Jeder Teilnehmer wird bei seiner ersten Teilnahme bei einem Rennen mit geplantem Gewichtsausgleich gewogen. Gewogen wird mit kompletter Fahrerausrüstung, inklusive Helm, inkl. Zusatzsitze. Zur Saisonhälfte wird eine neue Wiegung durchgeführt.

14.5 – Fahrer die während der Saison an Gewicht verlieren, melden dies der Rennleitung. Ggf. werden nach den Rennen Nachwiegungen durchgeführt.

14.6 – Der Gewichtsausgleich erfolgt in 2,5 oder 5 Kg Schritten. Dies hängt von den von der jeweiligen Kartbahn zur Verfügung gestellten Gewichte zusammen. Die Gewichte dürfen ausschliesslich in den vorgegebenen Befestigungsmöglichkeiten, niemals jedoch am Fahrer oder in Zusatzsitzen, mitgeführt werden. Die Befestigungsmöglichkeit muss analog der zur Verfügung gestellten Sicherung geschlossen oder ggf. mit vorhandenem Sicherungssplint gesichert werden. Es wird mit maximal 30 kg ausgeglichen. Es werden keine weiteren Gewichte wie z.B. Bleisitz verwendet.

14.6.1. Die Kartbahn Race-Inn Roggwil bietet seit 2018 einen elektronischen Gewichtsausgleich. Es gilt daher folgende Sonderregel für diese Kartbahn: Es können Stufen in 2er Schritten eingestellt werden. Pro 2 Stufen werden 5 Kg ausgeglichen (Stufe 0 = 0 Kg, Stufe 2 = 5 Kg, Stufe 4 = 10 Kg., Stufe 6 = 15 Kg., usw.) Die Stufen werden vom Bahnpersonal direkt am Kart eingestellt. Die eingestellte Stufe ist rechts vom Fahrersitz einsehbar (verkehrtherum). ACHTUNG: Jeder Fahrer und jede Fahrerin ist selber verantwortlich, dass das die korrekte Stufe eingestellt worden ist. Stimmt die Einstellung nicht, ist dies dem Personal zu melden. Wer mit zu geringer Stufe fährt, wird entsprechend bestraft.

14.7 – Verstoß gegen die Gewichtsregelung (Untergewicht):

  • führt im Zeittraining zur Rückstufung auf den letzten Startplatz.
  • führt im Rennen zum letzten Platz in der Klasse.

Letzte Änderung: 22.02.2018 – 21:33 Uhr

 

Vorgängerversion Saison 2016:

2016 wurde in einer Overall-Kategorie mit einem speziellen Gewichtsausgleich Reglement gefahren. Damals war die Gewichtsdifferenz zwischen leichten und schweren Fahrern deutlich höher als in der Saison 2017 mit den diversen Kategorien.

Vorgängerversion vor 17. März 2016:

Beim ersten Rennen galten bereits obige Regeln bis auf folgende Änderung: Bisher musste das Zielgewicht (ZG) mit Zusatzgewichten zwingend überschritten werden. Da es beim 1. Rennen Fahrer gab, die aufgrund ihres Gewichtes durch diese Regel benachteiligt wurden, versuchen wir beim 2.Rennen neu die Regel, wonach das Zielgewicht mit den zur Verfügung stehenden Gewichten, möglichst genau erreicht werden muss.